Gib deine Arbeitstage, deinen Vertragsurlaub und gegebenenfalls Eintritt oder Austritt ein. Du siehst deinen Anspruch, den Resturlaub und was er bei einer Auszahlung wert ist.
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr, gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei drei Tagen pro Woche 12. Die meisten Arbeitsverträge gewähren mehr, häufig 28 bis 30 Tage.
Den vollen Jahresurlaub bekommst du erst nach sechs Monaten Beschäftigung, der Wartezeit. Beginnst du nach dem 1. Juli, steht dir für das Jahr ein Zwölftel pro vollem Monat zu. Scheidest du in der ersten Jahreshälfte aus, ebenfalls. Gehst du in der zweiten Jahreshälfte, behältst du den vollen gesetzlichen Urlaub.
Ergibt die Rechnung mindestens einen halben Tag, wird auf einen ganzen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben als Stunden erhalten.
Kannst du Resturlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, muss er ausgezahlt werden. Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen.
Bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage im Jahr, bei sechs Tagen 24. Schwerbehinderte Menschen erhalten fünf Tage zusätzlich.
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, also sechs Zwölftel. Bei 30 Tagen Vertragsurlaub sind das 15 Tage.
Nur, wenn dich der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Sonst bleibt der Anspruch bestehen. Eine Übertragung ist bis 31. März möglich.