Gib die Abfindung und dein normales Jahresgehalt ein. Du siehst, wie viel Steuer anfällt, was die Fünftelregelung spart und was netto übrig bleibt.
Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie ist voll steuerpflichtig, aber frei von Sozialabgaben. Weil sie dein Einkommen in einem einzigen Jahr stark erhöht, würde sie ohne Ausgleich mit einem sehr hohen Steuersatz besteuert.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert diesen Effekt: Das Finanzamt rechnet die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung aus und nimmt sie mal fünf. So wird die Abfindung so besteuert, als wäre sie über fünf Jahre verteilt. Am meisten spart, wer im Auszahlungsjahr wenig anderes Einkommen hat.
Der Arbeitgeber darf die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Du bekommst den Vorteil erst mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung zurück.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis gilt als Faustregel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, bei guter Verhandlungsposition auch mehr.
Nein. Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind frei von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Steuern fallen aber an.
Je nach Einkommen einige hundert bis mehrere tausend Euro. Am meisten bringt sie, wenn du im Jahr der Auszahlung wenig andere Einkünfte hast.
Nein, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Wird sie verkürzt, kann das Arbeitslosengeld ruhen.