Gib deinen Monatsverdienst ein. Du siehst, ob es ein Minijob oder Midijob ist, was dir netto bleibt und was dein Arbeitgeber zahlt.
| Verdienst | Art | Deine Abgaben |
|---|---|---|
| bis 603 € | Minijob | nur 3,6 % Rente, befreibar |
| 603,01 bis 2.000 € | Midijob | reduzierte Sozialabgaben |
| ab 2.000,01 € | normal | volle Abgaben, ca. 21 % |
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 130 Stunden × Mindestlohn / 3. 2027 steigt sie auf 633 €.
Ein Minijob liegt vor, wenn du im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat verdienst, also 7.236 € im Jahr. Du zahlst dann keine Steuern und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, nur einen kleinen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung.
Du kannst dich von der Rentenversicherung befreien lassen und bekommst dann die vollen 603 €. Wer einzahlt, sammelt aber volle Beitragszeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung, für nur rund 22 € im Monat.
Gewerbliche Arbeitgeber zahlen pauschal 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschalsteuer, dazu Umlagen. Für Minijobs im Privathaushalt sind es nur je 5 %.
Verdienst du zwischen 603,01 und 2.000 €, bist du im Übergangsbereich. Du bist voll versichert, zahlst aber geringere Beiträge. Am unteren Ende fast nichts, bis 2.000 € steigen sie gleitend auf den vollen Satz.
603 € im Monat im Durchschnitt, also 7.236 € im Jahr. Gelegentlich darf die Grenze in bis zu zwei Monaten überschritten werden.
Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43 Stunden im Monat, sonst wird die Verdienstgrenze überschritten.
Nein. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel eine Pauschalsteuer von 2 %, damit ist die Steuer abgegolten.