Nettoblick
Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wie viel Grundsicherung steht dir zu?

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Gib Haushalt, Miete und Einkommen ein: Du siehst deinen Bedarf, was angerechnet wird und was ausgezahlt wird.

Regelbedarfe 2026Freibeträge für HinzuverdienstRechnet nur in deinem Browser
Haushalt
Kinder 0–5
0
Kinder 6–13
0
Kinder 14–17
0
pro Monat
€
Weitere Angaben
0€
AufstellungMonatJahr

So wird die Grundsicherung berechnet

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgebaut; die Leistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Die Regelbedarfe sind 2026 unverändert: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, für Kinder zwischen 357 und 471 € je nach Alter.

Dein Bedarf

Zum Regelbedarf kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind, und Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende: 36 % des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei Kindern unter 16, sonst 12 % je Kind, höchstens 60 %.

Was angerechnet wird

Einkommen mindert den Anspruch, aber nicht vollständig. Vom Bruttoverdienst bleiben die ersten 100 € frei, von 100 bis 520 € weitere 20 %, von 520 bis 1.000 € 30 % und bis 1.200 € (mit Kind 1.500 €) noch 10 %. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes.

Was sich verschärft hat

Mit der Reform gelten strengere Mitwirkungspflichten, schärfere Leistungsminderungen und geringere Vermögensfreibeträge. Die Karenzzeit für Wohnkosten und Vermögen entfällt weitgehend.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026?

563 € Regelbedarf für Alleinstehende, 506 € je Partner, für Kinder 357 € (0–5 Jahre), 390 € (6–13) und 471 € (14–17). Dazu kommen Miete und Heizung.

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Die ersten 100 € sind frei, darüber bleiben je nach Höhe 10 bis 30 %. Bei 520 € Verdienst behältst du 184 €, bei 1.000 € sind es 328 €.

Was ist der Unterschied zum Bürgergeld?

Die Regelsätze sind gleich. Geändert haben sich vor allem Pflichten, Sanktionen und Vermögensregeln. Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld.

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