Gib beide Bruttogehälter ein. Du siehst, welche Kombination monatlich am meisten Netto bringt und mit welcher Nachzahlung oder Erstattung ihr bei der Steuererklärung rechnen müsst.
Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich. Die Steuerklassen verteilen nur, wie viel ihr im Laufe des Jahres vorauszahlt. Mit III/V müsst ihr eine Steuererklärung abgeben.
Nach der Hochzeit landen beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Verdienen beide ähnlich viel, ist das ideal. Bei unterschiedlichen Gehältern bringt die Kombination III/V monatlich mehr Netto: Der Partner mit dem höheren Einkommen nimmt die III, der andere die V.
Welche Kombination ihr wählt, ändert nichts an eurer Steuerlast fürs Jahr. Das Finanzamt rechnet in der Steuererklärung mit dem Splittingtarif nach. III/V verschiebt nur Geld nach vorn und führt oft zu einer Nachzahlung. Deshalb seid ihr mit III/V verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Mit Steuerklasse IV und einem Faktor verteilt sich die Steuer so, wie es dem Splitting entspricht. Ihr zahlt im Jahr ungefähr die richtige Steuer und vermeidet hohe Nachzahlungen. Den Faktor beantragt ihr beim Finanzamt; er gilt bis zu zwei Jahre.
Lohnersatzleistungen berechnen sich aus dem Netto. Wer bald Elterngeld bezieht, profitiert davon, in der günstigeren Steuerklasse III zu sein. Der Wechsel muss allerdings spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Wenn ein Partner deutlich mehr verdient, etwa 60 % oder mehr des gemeinsamen Einkommens. Dann ist das monatliche Netto mit III/V am höchsten.
Nein, über das Jahr nicht. Ihr zahlt nur anders vorab. Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuer gleicht die Steuererklärung aus.
Mehrmals im Jahr. Der Antrag geht online über ELSTER oder beim Finanzamt.
Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, die Lohnsteuer wird mit einem Faktor unter 1 gesenkt. So entspricht der Abzug ziemlich genau der Jahressteuer nach Splitting.