Gib dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt ein. Du siehst Basiselterngeld, ElterngeldPlus und wie viel es über die ganze Bezugszeit ergibt.
Basiselterngeld gibt es 12 Monate, mit Partnermonaten 14. ElterngeldPlus läuft doppelt so lange mit halbem Betrag.
Plus 2 Partnermonate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen.
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Grundlage ist das Elterngeld-Netto: dein durchschnittliches Bruttogehalt der zwölf Monate vor der Geburt, abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, der Steuern nach deiner Steuerklasse und pauschal 21 % für Sozialabgaben.
Von diesem Netto bekommst du in der Regel 65 bis 67 %. Liegt es unter 1.000 €, steigt die Rate schrittweise bis auf 100 %. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Basiselterngeld gibt es bis zu 12 Monate, mit zwei Partnermonaten 14. ElterngeldPlus ist halb so hoch, läuft aber doppelt so lange. Es lohnt sich besonders, wenn du in Teilzeit zurückkehrst, weil dein Teilzeit-Einkommen das ElterngeldPlus weniger stark mindert.
Weil die Steuern das Elterngeld-Netto senken, bringt eine günstigere Steuerklasse mehr Elterngeld. Bei Ehepaaren kann der Wechsel von V oder IV in III mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Er muss aber spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein.
In der Regel 65 % des Elterngeld-Nettos, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I sind es rund 1.300 €.
Ja, es ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Deshalb ist eine Steuererklärung Pflicht.
Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern im Jahr vor der Geburt über 175.000 € liegt.
Lebt ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 € pro Monat.