Die wichtigsten Änderungen für dein Geld im Überblick, mit Status: was schon beschlossen ist und was erst geplant.
Mit der 2027Nettovorschau siehst du sofort, wie sich die geplanten Werte auf dein Netto auswirken, direkt verglichen mit 2026.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde.
Die Verdienstgrenze steigt von 603 € auf 633 € im Monat. Der Midijob-Bereich reicht weiter bis 2.000 €.
Laut Regierungsentwurf steigt der Grundfreibetrag von 12.348 € auf 12.564 €, die Arbeitnehmer-Pauschale von 1.230 € auf 1.430 €.
Der Satz von 42 % soll erst ab 70.601 € greifen. Geplant sind 45 % ab 250.000 € und neu 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 % steigen. Sie zahlt der Arbeitgeber.
Geplant ist eine Erhöhung von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat, der Kinderfreibetrag soll auf 3.564 € je Elternteil steigen.
10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren in einem Vorsorgedepot, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Der Bundestag hat zugestimmt, der Bundesrat noch nicht.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es einen halben Rentenpunkt mehr, rund 21 € brutto im Monat je Kind. Ausgezahlt ab 2028, rückwirkend für 2027.
Krankenversicherung 6.375 € statt 5.812,50 € im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.850 € statt 8.450 €, Versicherungspflichtgrenze 7.012,50 €. Gutverdiener zahlen dadurch mehr.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen bleibt 2027 bei 2,9 %. Deine Kasse kann davon abweichen.
Mit der Pflegereform soll der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Das Pflegegeld steigt, zum Beispiel in Pflegegrad 2 von 347 € auf 380 €.
Zuzahlungen zu Medikamenten steigen auf 7,50 bis 15 €, im Krankenhaus auf 15 € pro Tag.
Für neue Verträge ab 2027 gibt es 50 % Zulage bis 360 € Eigenbeitrag und 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr, plus bis zu 300 € je Kind.
Viele Werte für 2027 sind noch nicht endgültig. Wir schicken dir eine kurze E-Mail, sobald die neuen Zahlen beschlossen sind und unsere Rechner sie verwenden. Höchstens ein paar Mal im Jahr, kein Spam.
Beschlossen sind der Mindestlohn von 14,60 € und die Minijob-Grenze von 633 €. Geplant sind ein höherer Grundfreibetrag und eine höhere Arbeitnehmer-Pauschale; Gutverdiener zahlen durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen mehr Sozialabgaben.
Geplant ist eine Erhöhung auf 267 € pro Kind und Monat. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
14,60 € brutto pro Stunde ab 1. Januar 2027.