Gib dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ein. Du siehst dein Arbeitslosengeld pro Monat und wie lange du es bekommst.
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Anspruch hast du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Grundlage ist dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat. Davon zieht die Agentur pauschal 20 % für Sozialabgaben sowie die Lohnsteuer und den Soli ab. Vom Ergebnis, dem Leistungsentgelt, erhältst du 60 %, mit Kind 67 %.
Unter 50 Jahren bekommst du höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld. Ab 50 sind es bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate, wenn du entsprechend lange versichert warst.
Weil die Steuerklasse die Höhe beeinflusst, kann sich für Ehepaare ein Wechsel vor der Arbeitslosigkeit lohnen, etwa in Klasse III. Die Agentur akzeptiert den Wechsel nur, wenn er zum Verhältnis der Einkommen passt.
60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I sind das rund 1.420 € im Monat.
Je nach Versicherungszeit 6 bis 12 Monate, ab 50 Jahren bis zu 15, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate.
Nein, wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Bei verkürzter Frist ruht der Anspruch für eine gewisse Zeit.