Gib Alter, Einkommen und Pensionskassenguthaben ein. Du siehst deine AHV-Rente mit 13. Rente, die Pensionskassenrente und welcher Anteil deines Lohns damit gedeckt ist.
Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Die AHV sichert den Grundbedarf, die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV etwa 60 % des letzten Lohns ersetzen, die Säule 3a schliesst die Lücke.
Die volle AHV-Rente erhältst du mit 44 Beitragsjahren. Sie hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen ab: mindestens CHF 1'260, höchstens CHF 2'520 pro Monat, erreicht ab einem Durchschnittseinkommen von CHF 90'720. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um rund 2,3 %. Ab Dezember 2026 gibt es zusätzlich jedes Jahr eine 13. AHV-Rente.
In der Pensionskasse spart jeder Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 ein eigenes Guthaben an. Mit 65 wird es mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet: Beim gesetzlichen Satz von 6,8 % ergibt ein Guthaben von CHF 500'000 eine Jahresrente von CHF 34'000.
Die beiden AHV-Renten eines Ehepaars sind zusammen auf 150 % der Maximalrente begrenzt, also CHF 3'780 pro Monat.
CHF 2'520 pro Monat für Einzelpersonen und CHF 3'780 für Ehepaare zusammen. Dazu kommt ab Dezember 2026 jährlich die 13. AHV-Rente.
Eine zusätzliche Monatsrente, die ab 2026 jedes Jahr im Dezember ausbezahlt wird. Sie erhöht die AHV-Altersrente um einen Zwölftel.
Dein Altersguthaben mit 65 mal den Umwandlungssatz. Im BVG-Minimum sind das 6,8 %, im Überobligatorium oft deutlich weniger.