Die Erwerbsersatzordnung zahlt 80 % deines Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag. Der Rechner zeigt Taggeld, Gesamtbetrag und was dir gegenüber deinem Lohn fehlt.
Nach der Geburt hast du Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt dir in dieser Zeit 98 Taggelder zu 80 % deines durchschnittlichen Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag. Das Maximum erreichst du ab einem Monatslohn von CHF 8'250.
Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub mit 14 Taggeldern zu denselben Bedingungen. Der Urlaub muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden, am Stück oder tageweise.
Du musst in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert gewesen sein und davon mindestens fünf Monate gearbeitet haben. Bei der Geburt musst du angestellt oder selbständig erwerbend sein.
Viele Arbeitgeber und Gesamtarbeitsverträge zahlen mehr als das Gesetz, etwa 100 % des Lohns oder einen längeren Urlaub. Schau in deinen Arbeitsvertrag oder frag die Personalabteilung.
80 % des durchschnittlichen Lohns vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag während 98 Tagen, also maximal CHF 21'560.
Zwei Wochen beziehungsweise 14 Taggelder, die innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden müssen.
Ja, auf die Entschädigung werden AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abgezogen. Sie ist zudem als Einkommen zu versteuern.