Gib ein, wer kündigt, seit wann du beschäftigt bist und wann die Kündigung zugeht. Du siehst die gesetzliche Frist und den letzten Arbeitstag.
Seit Oktober 2021 gelten die Kündigungsfristen des Angestelltengesetzes grundsätzlich auch für Arbeiter. In Branchen mit überwiegend Saisonbetrieben kann der Kollektivvertrag kürzere Fristen vorsehen.
Die Frist beträgt sechs Wochen und steigt mit der Dauer des Dienstverhältnisses: ab dem 3. Dienstjahr zwei Monate, ab dem 6. drei, ab dem 16. vier und ab dem 26. fünf Monate. Gekündigt wird zum Quartalsende, wenn im Vertrag vereinbart auch zum 15. oder Letzten eines Monats.
Arbeitnehmer kündigen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten. Im Vertrag kann die Frist auf bis zu ein halbes Jahr verlängert werden, aber nie länger als die des Arbeitgebers.
Während eines vereinbarten Probemonats können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Frist auflösen.
Kündigt der Arbeitgeber, sechs Wochen bis fünf Monate je nach Dienstjahren, zum Quartalsende. Kündigst du selbst, ein Monat zum Monatsletzten.
Ja, seit 1. Oktober 2021. Ausnahmen gibt es nur für Saisonbranchen laut Kollektivvertrag.
Gesetzlich nicht, oft aber laut Kollektiv- oder Dienstvertrag. Aus Beweisgründen ist die Schriftform immer zu empfehlen.