Nettoblick
Für Arbeitnehmer in Österreich

So viel bringt dir der Steuerausgleich.

Trag ein, was du absetzen kannst. Der Rechner vergleicht die abgezogene Lohnsteuer mit der Steuer nach allen Abzügen und zeigt deine voraussichtliche Gutschrift.

Lohnsteuertarif 2026 laut BMFWerbungskostenpauschale 132 €Rechnet nur in deinem Browser
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Weitere Angaben
Kinder unter 18Familienbonus noch nicht beantragt
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Kinder ab 18
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AufstellungMonatJahr

Was du beim Steuerausgleich absetzen kannst

Mit der Arbeitnehmerveranlagung holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Du kannst sie bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline einreichen. Bei vielen Arbeitnehmern erfolgt sie inzwischen automatisch, wenn nur Lohnzettel und Spenden vorliegen. Werbungskosten musst du aber selbst eintragen.

Werbungskosten

In der Lohnsteuer ist bereits eine Werbungskostenpauschale von 132 € berücksichtigt. Darüber hinaus lohnen sich Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitskleidung. Für Tage im Homeoffice gibt es 3 € pro Tag, höchstens 300 € im Jahr, zusätzlich zur Pauschale.

Sonderausgaben und Familienbonus

Den Kirchenbeitrag kannst du bis 600 € absetzen, Spenden an begünstigte Organisationen werden meist automatisch übermittelt. Hast du den Familienbonus Plus noch nicht beim Arbeitgeber beantragt, bekommst du ihn über die Veranlagung: bis zu 2.000 € pro Kind unter 18 und Jahr.

Pendlerpauschale

Wer weit pendelt und die Pauschale noch nicht beim Arbeitgeber geltend gemacht hat, holt sie samt Pendlereuro in der Veranlagung nach. Ob dir das kleine oder große Pendlerpauschale zusteht, zeigt der Pendlerrechner des Finanzministeriums.

Häufige Fragen

Wie viel bekommt man beim Steuerausgleich zurück?

Im Schnitt mehrere hundert Euro. Viel bringt der Familienbonus Plus, wenn er noch nicht über den Arbeitgeber läuft, sowie Homeoffice, Pendlerpauschale und Arbeitsmittel.

Bis wann kann ich die Arbeitnehmerveranlagung machen?

Freiwillig bis zu fünf Jahre rückwirkend, für 2026 also bis Ende 2031.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

3 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 100 Tage beziehungsweise 300 € im Jahr. Sie wird nicht auf die Werbungskostenpauschale angerechnet.

Weitere Rechner

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