Vergleiche das Kinderbetreuungsgeld-Konto mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Du siehst Tagsatz, Monatsbetrag und Gesamtsumme für deine Wunschdauer.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld setzt voraus, dass du in den 182 Tagen vor dem Mutterschutz durchgehend erwerbstätig warst. Zuverdienst: KBG-Konto bis 18.000 € im Jahr, einkommensabhängig bis 8.600 €.
In Österreich wählst du bei der Antragstellung zwischen zwei Modellen. Die Entscheidung gilt für beide Eltern und lässt sich danach nicht mehr ändern.
Das KBG-Konto ist eine Pauschale: rund 15.016 € für einen Elternteil oder 18.760 € für beide. Du wählst die Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen, gemeinsam zwischen 456 und 1.063 Tagen. Je länger, desto niedriger der Tagsatz: von 41,14 € bis 17,65 € pro Tag. Etwa 20 % der Dauer, mindestens 91 Tage, sind für den zweiten Elternteil reserviert.
Es beträgt 80 % des Wochengelds, also deines letzten Nettoeinkommens, höchstens 80,12 € pro Tag. Es läuft 365 Tage, mit dem zweiten Elternteil bis zu 426 Tage. Wer gut verdient und nur rund ein Jahr zu Hause bleibt, bekommt damit deutlich mehr. Voraussetzung sind 182 Tage durchgehende Erwerbstätigkeit vor dem Mutterschutz.
Teilt ihr euch den Bezug annähernd gleich auf, zwischen 40:60 und 50:50 und jeweils mindestens 124 Tage, erhält jeder Elternteil zusätzlich einmalig 500 €.
Beim KBG-Konto zwischen 17,65 € und 41,14 € pro Tag, je nach Dauer. Das einkommensabhängige KBG beträgt 80 % des Wochengelds, höchstens 80,12 € pro Tag.
Für Eltern mit gutem Einkommen, die nach etwa einem Jahr zurück in den Job gehen, meist das einkommensabhängige Modell. Wer länger zu Hause bleiben möchte oder wenig verdient hat, ist mit dem Konto oft besser beraten.
Beim KBG-Konto bis 18.000 € im Jahr oder 60 % des letzten Einkommens, beim einkommensabhängigen KBG bis 8.600 € im Jahr.